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Inhalt:
Allgemeines
Auktionsprinzip
Teilnahme an Auktionen
Anmeldung
Auktion finden
Gebot abgeben
Tips
Bewertung des Verkäufers
Versandkosten
Auktionsgebühren
Artikelbeschreibung
Gebotshöhe
Kommunikation
Rechtliches
Anbieter von Online-Auktionen
 Weitere Themen:
Auktionssprache


Allgemeines

Die Teilnahme an Online-Auktionen ist eine durchaus empfehlenswerte Methode, preiswert gebrauchte oder auch neue Waren zu erstehen. In der Regel kommt der Kauf nicht durch virtuellen Hammerschlag des Auktionators mit den Worten "zum Ersten, zum Zweiten, ..." zustande sondern durch das Verstreichen einer bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Datum. Wer zu diesem Zeitpunkt das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag.

Auch wenn Sie noch nie an einer "Offline"-Auktion mit realem Auktionator teilgenommen haben, sollten Sie keine Scheu haben. Es ist sehr einfach, an einer Online-Auktion teilzunehmen. Und wenn Sie die nachfolgenden Tips beachten, laufen Sie auch nicht Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden.


Das Auktionsprinzip

Wie schon oben angedeutet, gibt es ein festes Auktionsende, an dem die Auktion unwiderruflich endet, egal ob Gebote abgegeben wurden und wie hoch diese sind. Während der Laufzeit kann jeder registrierte Benutzer Gebote abgeben, und das höchste Gebot zum Auktionsende gewinnt. Es ist üblich, daß der Verkäufer zu seiner Sicherheit auf Vorauszahlung besteht. Ihre eigene Sicherheit als Käufer besteht darin, daß Sie nachlesen können, wie der Verkäufer Auktionen in der Vergangenheit abgewickelt hat. In jeder Auktion existiert ein Link zur "Bewertung des Verkäufers". Wenn jemand bereits sehr viele Auktionen zur Zufriedenheit abgewickelt hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß er dies auch in Zukunft tun wird. Bei höheren Beträgen kann man beim Auktionshaus eBay zudem einen Treuhandservice des Auktionshauses in Anspruch nehmen, so daß eine ziemliche sichere Abwicklung gewährleistet ist.

Nach erfolgreichem Abschluß einer Auktion erhalten Käufer und Verkäufer vom Auktionshaus eine eMail an die Adresse, die sie bei der Registrierung angegeben haben, die den realen Namen und die reale Adresse des Vertragspartners enthält. Bei Vorauszahlung wird Ihnen der Verkäufer alsbald eine eMail mit Angabe seiner Bankverbindung und nach Zahlungseingang die Ware zusenden.


Teilnahme an Auktionen

Anmeldung

Zur Teilnahme müssen Sie sich beim jeweiligen Auktionshaus registrieren, wobei Sie Angaben zu Name, Adresse usw. machen müssen. Geben Sie hier unbedingt korrekte Daten an, da diese bei erfolgreicher Auktion benötigt werden. Bei seriösen Auktionshäusern brauchen Sie keinen Mißbrauch Ihrer Daten dahingehend zu befürchten, daß Sie zukünftig Spam-eMails erhalten. Beim Marktführer eBay sollten Sie allerdings berücksichtigen, daß deren Server physikalisch in Amerika stehen, und die amerikanischen Datenschutzbestimmungen deutlich laxer als die deutschen sind. Für die spätere Identifikation müssen Sie sich meistens einen Benutzernamen plus Paßwort ausdenken. Am besten notieren Sie sich diese Angaben und verwahren sie an einem sicheren Ort. Im eigenen Interesse sollten Sie diese Daten vertraulich behandeln, denn jeder, der diese Login-Daten kennt, kann mit Ihrem Account Waren ersteigern oder verkaufen.

Auktion finden

Interessante Auktionen finden Sie über 2 Wege: Sie können in den Rubriken stöbern, was sinnvoll ist, wenn Sie an einer Warenart interessiert sind, sich aber nicht auf eine bestimmte Marke o.ä. festgelegt haben. Leider ist mitunter die Anzahl der angebotenen Artikel so hoch, daß es aufgrund der Masse sehr schwierig uns zeitaufwendig ist, Interessantes von Uninteressantem zu trennen. Ein anderer Weg ist, die Suchmaschine des Auktionshauses zu benutzen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn der gewünschte Artikel über bestimmte Schlagworte identifizierbar ist.

Mitunter kann eine Kombination aus beiden Methoden sinnvoll sein. Mal angenommen, Sie suchen einen Videorekorder der Firma XY, haben sich aber noch nicht auf ein bestimmtes Modell festgelegt. Wenn Sie nun auf der Hauptseite den Herstellernamen eingeben, werden Sie möglicherweise viele unzutreffende Ergebnisse erhalten, weil dieser Hersteller vielleicht noch viele andere Dinge produziert. Abhilfe ist dadurch möglich, daß Sie zuerst die Kategorie Videorekorder ansteuern und dort in die Suchmaschine den Herstellernamen eingeben.

Gebot abgeben

Im Gegensatz zu "Offline"-Auktionen ist das Auktionsende fest definiert und wird nicht durch neue Gebote verlängert. Außerdem gibt es, zumindest bei eBay, einen elektronischen Helfer namens Bietagent, der für Sie mitbietet, während Sie gerade einer anderen Beschäftigung nachgehen. Sie müssen lediglich in das Eingabefeld für Ihr Gebot den Höchstbetrag, den Sie zu zahlen bereit sind, eingeben und mit Benutzernamen und Paßwort bestätigen. Fortan steigert der Bietagent für Sie mit. Er bietet im Rahmen des vorgegebenen Höchstbetrags immer nur soviel, wie nötig ist.

Beispiel: Sie haben eine für Sie interessante Auktion gefunden, wobei das aktuelle Gebot 10 Euro beträgt und die Auktion noch 2 Tage läuft. Wenn Ihnen der Artikel im beschriebenen Zustand maximal 25 Euro wert ist, bieten Sie nicht 11 Euro, um im Moment Höchstbietender zu sein, sondern gleich 25 Euro. Der Bietagent bietet für Sie z.B. sofort 11 Euro. Überbietet Sie irgendjemand (z.B. der Bietagent des Bieters mit dem bisher höchsten Gebot), erhöht der Bietagent sofort Ihr Gebot bis maximal 25 Euro. Wurden Sie trotzdem überboten, erhalten Sie eine eMail, in der Sie darauf aufmerksam gemacht werden, sofern Sie diese Option in Ihrem Benutzerprofil nicht deaktiviert haben. Bei positivem Verlauf erhalten Sie nach Auktionsende eine eMail vom Auktionshaus, in der man Ihnen zum Gewinn der Auktion beglückwünscht.

Die besten Chancen haben Sie allerdings nur dann, wenn Sie bei Ablauf der Auktion am Rechner sitzen und erst in den letzten Sekunden Ihr Gebot abgeben. Es ist nicht unüblich, daß selbst 5 Minuten vor Auktionsende das höchste Gebot bei z.B. 10 Euro liegt und der Artikel letztendlich für 100 Euro über den Tisch geht. Durch das späte Bieten verhindert man, daß Mitbieter im Auktionsfieber Zug um Zug die Gebote so lange erhöhen, bis deren oder aber Ihr Limit überschritten ist. Denn wenn zwei Personen weit vor Ablauf der Auktion anfangen, sich gegenseitig zu überbieten, kommen am Ende nicht selten Preise heraus, die ganz erheblich über dem Neupreis liegen. Ich habe selbst schon mehrfach Auktionen verfolgt, bei denen das Höchstgebot für gebrauchte Ware bei dem Doppelten oder Dreifachen des Neupreises lag. Und das, obwohl es sich nicht um Raritäten handelte, für die manche Sammler Phantasiepreise zu zahlen bereit sind, sondern um schnöde Massenware. Dieses Hochschaukeln verhindert man durch eine späte Gebotsabgabe zuverlässig, weil schlicht keine Zeit für eine Reaktion bleibt. Welchen Betrag Sie bieten sollten, erfahren Sie unter  Gebotshöhe.


Tips

Bewertung des Verkäufers

Ganz wichtig ist es, sich vor Abgabe eines Gebots die Bewertung eines Verkäufers anzusehen. Bei mehr als ca. 1% negativen Bewertungen sollten Sie erhöhte Vorsicht walten lassen. Ganz ohne negative Bewertung sind in der Regel nur Anbieter mit wenigen Transaktionen, denn ein gewisser Prozentsatz an Käufern hat an allem irgendwas auszusetzen und lastet zudem eigene Fehler (z.B. nicht genau gelesene Artikelbeschreibung) dem Verkäufer an. Beim Lesen der negativen Bewertung(en) wird normalerweise schnell klar, ob der Verkäufer unzuverlässig ist oder ob der Käufer völlig überzogene Ansprüche hatte. Bei dieser Gelegenheit ist es eine gute Idee zu überprüfen, ob der Verkäufer schon mehrere Artikel im fraglichen Preisbereich verkauft hat oder ob er bisher nur Artikel zum kleinen Preis verkauft hat (d.h. Beschißgefahr nahe Null) bzw. bisher nur als Käufer aufgetreten ist. Potentiell riskant sind Anbieter mit keinen oder nur wenigen Bewertungen. Von diesen sollten Sie entweder keine höherpreisigen Artikel ersteigern oder aber zu Ihrer Sicherheit den Treuhandservice in Anspruch nehmen.

Allerdings ist das Bewertungssystem, zumindest das von eBay, nicht absolut wasserdicht. Es gibt durchaus Lücken, so daß man zu positiven Bewertungen kommen kann, ohne eine einzige reale Transaktion durchgeführt zu haben. Schauen Sie sich besonders die bisherigen Transaktionen von Anbietern mit wenigen Bewertungen genau an. Hat der Anbieter bisher nur z.B. einige CDs für absolut gesehen relativ wenig Geld verkauft, und bietet nun hochpreisige Artikel an, sollten Sie mißtrauisch werden, insbesondere wenn er auf einen Schlag (siehe Link "Weitere Auktionen des Verkäufers" in der Auktionsbeschreibung) plötzlich viele hochpreisige Artikel verkauft. Im Zweifel sollten Sie auf den Kauf verzichten. Es sind durchaus schon Betrugsfälle bekannt geworden, aber die überwiegende Masse der Auktionen verläuft völlig problemlos. Ich selbst habe bei bisher einigen hundert Käufen fast ausnahmslos positive bis sehr positive Erfahrungen gemacht. Zwar kam es hin und wieder zu Diskussionen über die Höhe von in der Auktion nicht spezifizierten Versandkosten, aber lediglich einmal kam der Kauf nicht zustande, dreimal war eine komplette Rückabwicklung aufgrund in der Beschreibung nicht genannter Mängel bzw. eines Transportschadens durch eine völlig ungeeignete Verpackung notwendig, zweimal besserte der Verkäufer nach und einmal kam die versicherte Sendung nicht an, wobei der unseriöse Verkäufer den Kaufpreis trotzdem nicht erstattete. Dies ist zwar ärgerlich, aber unter dem Strich ist die Gesamtbilanz trotzdem positiv. Allerdings wird eBay aus Käufersicht durch die verschlimmbesserte WebSite-Funktionalität, die mit einigen Browsern nicht richtig funktioniert, und die zahlreichen, meistens völlig überteuerten Sofort-Kaufen-Angebote sowie aus Privatverkäufersicht durch die stetig steigenden Gebühren und Gängeleien immer unattraktiver; der eBay-Support war hingegen immer schon unterirdisch, d.h. de facto nicht vorhanden.

Versandkosten

Manche Verkäufer versuchen, an den Versandkosten kräftig zu verdienen bzw. die Gebühren zu senken, da Gebühren nur für den Auktionsbetrag bzw. für das Einstellen anfallen. Ein mit 1 Euro Startpreis und und 100 Euro Versandkosten eingestellter Artikel ist eigentlich identisch mit 101 Euro Startpreis, jedoch fallen für die "Versandkosten" von 100 Euro keine Gebühren an. Soweit diese Kosten in der Auktionsbeschreibung deutlich sichtbar angegeben sind, ist dies zuerst einmal zulässig. Inwieweit dies den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses entspricht oder rechtlich gesehen sittenwidrig ist und daher vor Gericht anfechtbar ist, steht auf einem ganz anderen Blatt; bei eBay sind diese inzwischen limitiert. Im Zweifelsfall sollten Sie Ärger schlichtweg aus dem Weg gehen und diese Kosten einfach in der Gesamtbilanz berücksichtigen und entsprechend weniger bieten als bei Anbietern mit niedrigeren Versandkosten - oder noch besser schlichtweg überhaupt nicht an dieser Auktion teilnehmen.

Wer als Verkäufer meint, schlauer als Andere zu sein, ist im Zweifelsfall auch bei berechtigten Einwänden bzw. bei Reklamationen nicht gerade kooperativ. Macht der Verkäufer zu den Versandkosten keine Angaben, darf er nur die realen Kosten für Verpackung und Porto berechnen. Trotzdem empfiehlt es sich, diese rechtzeitig kurz anzufragen, um späteren Ärger zu vermeiden. Bei weniger als einem Tag Restlaufzeit sollten Sie allerdings nicht davon ausgehen, daß der Verkäufer noch antworten kann. Denn viele Verkäufer sind Privatleute, die lediglich einmal abends ihre eMails abrufen. Gegen überhöhte Versandkosten sollten Sie sich auf jeden Fall wehren und dies letztendlich unbedingt auch in einer schlechten Bewertung zum Ausdruck bringen, wenn der Verkäufer rechtswidrig auf überhöhten Versandkosten besteht, die vorher nicht genannt wurden. Wenn Sie ausschließlich als Käufer auftreten, kann es Ihnen auch egal sein, wenn der Verkäufer sich mit einem Revanche-Foul "bedankt". Denn für einen Verkäufer ist eine weiße Bewertungsweste ganz erheblich wichtiger als für einen Käufer.

Nicht selten werden aber auch aus völliger Unkenntnis der möglichen Versandformen überhöhte Versandkosten eingefordert. Häufiger Grund für unangemessen hohe Versandkosten ist, daß viele Verkäufer meinen, man müsse auch billige Artikel grundsätzlich per versichertem Paket verschicken. In  Auktionssprache und Versandkosten können Sie mehr über den Sinn und Unsinn des versicherten Versands sowie über Alternativen erfahren. Es empfiehlt sich, mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, mit ihm eine andere Versandform auszuhandeln. Sie können gern als Argumentationshilfe auf besagte Seite verweisen.

Auktionsgebühren

Manche Anbieter versuchen die Auktionsgebühren, die gemäß Benutzungsbedingungen sie zu tragen haben, auf den Käufer abzuwälzen ("plus eBay"). Dies ist zumindest laut AGB von eBay jedoch unzulässig. Sie sollten auf lange Diskussionen verzichten und diese Kosten wie auch die Versandkosten in Ihrem Gebot berücksichtigen, um nicht am Ende deutlich mehr zahlen zu müssen als beabsichtigt. Noch besser ist es, auf ein Gebot zu verzichten. Solche Auktionen findet man heutzutage allerdings erfreulicherweise kaum noch.

Artikelbeschreibung

Lesen Sie den Auktionstext bitte genauestens durch, denn dieser ist verbindlich. Erstens enthält er meistens eine Beschreibung des Zustands und zweitens Angaben über die Versandmodalitäten. In seltenen Fällen ist der Artikel in großen, fetten Lettern langatmig beschrieben und ganz am Ende findet sich der winzig kleine Hinweis "defekt" oder die Angabe von astronomisch hohen Versandkosten (s.o.).

Lesen Sie den Text daher nicht nur ganz durch, sondern überlegen Sie sich, wie Sie die gewählten Formulierungen negativ deuten können. Wenn beispielsweise von gebrauchtem Zustand die Rede ist, sollten Sie den Link "Frage an den Verkäufer" nutzen und nachfragen, was das genau bedeutet. Man kann es nämlich so auslegen, daß der Artikel zwar noch gerade so eben funktioniert, aber optisch und funktionell auf dem allerletzten Loch pfeift. Wie auch bei Reisekatalogen ("verkehrsgünstig gelegen" heißt zu deutsch "Lärmbelästigung durch Straßenverkehr oder Flugzeuge") muß man die Sprache verstehen: Originalverpackt heißt streng genommen eben nur, daß der Artikel in der originalen Verpackung angeboten wird; damit sichert der Verkäufer keineswegs zu, daß der Artikel neu ist. Mancher Verkäufer verwendet solche Phrasen jedoch, ohne Böses dabei zu denken. Fragen Sie daher am besten nach. Mehr zu den oft mißbräuchlich verwendeten Phrasen finden Sie auf der Seite  Auktionssprache. Der Artikel ist zwar kurzweilig zu lesen, aber durchaus ernstgemeint, auch wenn die Übersetzung nicht auf jede Auktion zutrifft. Wenn einer der aufgeführten Phrasen in einem Auktionstext auftaucht, sollten bei Sie zumindest sich um eine Klärung mit dem Verkäufer vor Ablauf der Auktion bemühen.

Gebotshöhe

Lassen Sie sich nicht im Auktionsfieber verleiten, mehr zu bieten, als Sie ursprünglich für den betreffenden Artikel ausgeben wollten. Bevor Sie sich ins Getümmel stürzen, sollten Sie wenigstens ein paar Tage/Wochen lang den Markt beobachten. Keine Angst, von einigen sehr seltenen Ausnahmen abgesehen gibt immer wieder neue Gelegenheiten, den gewünschten Artikel zu ersteigern. Am einfachsten geht dies, wenn Sie die interessanten Auktionen aufrufen, die in den nächsten Tagen enden, und als Favoriten abspeichern oder aber eine Verknüpfung z.B. auf dem Desktop ablegen. Dann können Sie die betreffenden Auktionen nämlich nach Auktionsende aufrufen und den erzielten Preis in Erfahrung bringen. Oft genug steigt der Preis kurz vor Auktionsende stark an. Vergleichen Sie diese Preise unbedingt mit Angeboten im Gebrauchtwarenhandel. Hitzige Gemüter bieten nämlich nicht selten deutlich mehr als den Marktpreis und mitunter für Gebrauchtware ein Mehrfaches des Neupreises. Auf der anderen Seite kann man viele Artikel sehr günstig ersteigern.

Bevor Sie zur Tat schreiten, sollten Sie einen vernünftigen Preis bilden, den der betreffende Artikel wert ist und den Sie zu zahlen bereit sind. Davon ziehen Sie dann die Auktionsnebenkosten (Porto und Verpackung und eventuell Zollgebühren sowie Mehrwertsteuer) ab. Den sich ergebenden Betrag sollten Sie als absolutes Limit ansehen, das Sie unter keinen Umständen auch nur geringfügig überschreiten. Wenn Sie sich eisern daran halten, mag es durchaus sein, daß Sie überboten werden, aber die Frage ist immer, wer hierbei der Gewinner ist. Oft genug sind Sie es, weil Sie keine utopischen Preise zahlen müssen. Auch wenn Sie nur um einen Euro überboten wurden, sollten Sie der Chance nicht nachtrauern, denn es weiß niemand, wieviel mehr Ihr Kontrahent geboten hätte, wenn Sie Ihr Gebot erhöht hätten. Zudem gibt es immer eine nächste Auktion, so daß sich Geduld fast immer auszahlt.

Erst wenn Sie mehrfach nicht zum Zuge kamen, sollten Sie Ihr Limit überdenken. Es kann sein, daß der Marktpreis einfach höher ist und deshalb andere Bieter mehr bieten. Es kann aber auch sein, daß andere Bieter einfach bescheuert sind und ihr Geld aus dem Fenster werfen, so daß Sie den gewünschten Artikel besser auf anderem Wege kaufen, z.B. über Kleinanzeigenblätter (das inserat, Sperrmüll, Findling etc.).

Kommunikation

Für ein gutes Klima zwischen Käufer und Verkäufer sorgt eine freundliche Kommunikation, wobei durch Ankündigung der nächsten Schritte und Infos über abgearbeitete Schritte Mißverständnisse vermieden werden. Um den Vertragspartner immer auf dem aktuellen Stand zu halten, halte ich persönlich folgende Kommunikation nach der Zustellung der Bestätigung über eine erfolgreiche Auktion durch das Auktionshaus für unverzichtbar:
  1. Mitteilung der Bankverbindung (bei Vorauszahlung) durch Verkäufer
    (die Kaufabwicklung funktioniert nicht mit jedem Browser)
  2. Ggf. Klärung offener Punkte (Lieferadresse, Verpackung etc.)
  3. Info über erfolgte Überweisung durch Käufer
  4. Info über erfolgte Absendung des Artikels durch Verkäufer
  5. Abgabe einer Bewertung durch Verkäufer
  6. Info über (hoffentlich unbeschädigten) Eingang des Artikels durch Käufer
  7. Abgabe einer Bewertung durch Käufer
Ab und zu kommt es vor, daß es an einer Stelle ohne Verschulden des Vertragspartners hakt (z.B. Bankfehler oder lange Postlaufzeit). Ohne entsprechende Information würden Sie sicher annehmen, daß Ihr Partner Unfug treibt. Es erwartet niemand Romane; ein kurzer Satz genügt meistens. Bitte beachten Sie hierbei die  Netiquette. Ein vorangestelltes "Hallo" und eine Schlußzeile mit kurzem Gruß machen fast keine Arbeit und wirken oft Wunder.

Bevor Sie eine negative Bewertung abgeben, sollten Sie Ihren Vertragspartner auf den Grund Ihrer Unzufriedenheit hinweisen und um Stellungnahme bitten. Möglicherweise war es nur ein Mißverständnis oder aber der Verkäufer wußte gar nicht, daß Sie unzufrieden sind. Negative Bewertungen sind rufschädigend, weshalb viele Teilnehmer an einer Auktion um Abhilfe bemüht sind. Sie sollten daher erst als letztes Mittel abgegeben werden. Räumen Sie ihm dabei ein paar Tage für eine Stellungnahme ein, denn es kommt immer wieder vor, daß jemand sich beispielsweise schon am Donnerstag Nachmittag in ein langes Wochenende verabschiedet und erst am darauffolgenden Dienstag eMails beantworten kann oder mitten in der Woche ein paar Tage dienstlich verreisen muß.


Rechtliches

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Online-Auktionen verbindlich, d.h. mit Auktionsende ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Verkäufer und Höchstbietendem zustande gekommen. Das heißt, daß der Verkäufer die angebotene Ware zum erzielten Preis abgeben muß, auch wenn er deutlich unter dem üblichen Marktpreis liegt. Andererseits ist der Höchstbietende verpflichtet, die Ware zu diesem Preis (plus vereinbarte Nebenkosten) abzunehmen.

Daher können Sie Ihr Recht notfalls mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen, wie es ein Käufer im Falle eines günstig ersteigerten Neuwagens auch getan hat. Allerdings lohnt es sich nicht, bei relativ geringen Beträgen vor Gericht zu ziehen, auch wenn Sie absolut im Recht sind. Läßt sich keine einvernehmliche Lösung erzielen, sollten Sie dies unbedingt durch einer negativen Bewertung des Vertragspartners dokumentieren und ggf. das Auktionshaus darüber informieren.

Meldet sich Ihr Vertragspartner nach der Auktion oder auf eine Reklamation hin nicht sofort, sollten Sie ihm im Zweifelsfall mehrere Erinnerungen senden, mit einer negativen Bewertung aber mindestens ein bis zwei Wochen warten: Eine Bewertung kann nämlich nicht zurückgezogen werden; manchmal ist er einfach in Urlaub gefahren und hat vergessen, in der Auktionsbeschreibung bzw. den Verkäufer per eMail auf diesen Umstand hinzuweisen. Bei Personen, die nicht an die Schulferien gebunden sind, kann dies zu jeder Jahreszeit der Fall sein und keinesfalls nur im Sommer. Auch unvorhergesehene Dienstreisen, Krankenhausaufenthalte etc. können Grund dafür sein, daß jemand nicht sofort antworten kann.


Anbieter von Online-Auktionen

Es gibt zwar noch immer eine erkleckliche Anzahl an Online-Auktionshäusern, aber bei einem kleinen Anbieter mit nur wenigen Auktionen ist für einen Käufer die Chance recht klein, daß er dort das Gesuchte findet. Andererseits ist es für Verkäufer schwierig, dort etwas zu verkaufen, weil infolge des bekannt kleinen Angebots auch die Nachfrage sehr gering ist. Denn wo nichts los ist, geht auch keiner hin. Aus diesem Grund sind sie bei dem einen großen Auktionshaus leider besser aufgehoben. Dies gilt natürlich nicht für Auktionshäuser mit eng beschränktem Themengebiet, bei denen es z.B. nur um Briefmarken geht und die in der jeweiligen Szene bekannt sind.

Schon seit etlichen Jahren sowohl in USA als auch Europa mit großem Abstand marktbeherrschend ist eBay. Dort wird fast alles gehandelt, was man sich nur denken kann. Als Verkäufer findet man eine große Anzahl von Kategorien, in denen man seine Artikel anbieten kann. Als Käufer findet man hingegen in jeder der zahlreichen Kategorien ein breites Angebot. Ein nahezu idealer Zustand, wenn eBay nicht ein Quasi-Monopol besäße und daher die Auktionsgebühren, die allerdings direkt nur den Verkäufer treffen (indirekt aber dann doch den Käufer), diktieren kann. Das im deutschen Sprachraum nächstgrößere, aber trotzdem erheblich kleinere Auktionshaus ist  Hood.de.
  

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Mitteilungen über Fehler sind stets willkommen (Kontaktmöglichkeiten siehe  Impressum). Ich bitte um Verständnis, daß mir infolge Zeitmangels keine Beantwortung von Fragen und erst recht keine individuelle Beratung möglich ist - auch nicht ausnahmsweise. Für Fragen zu Pflanzenpflege, Foto und Technik stehen Ihnen jedoch verschiedene  Foren ("schwarze Bretter") zur Verfügung.


Letztes Update dieser Seite: 01.10.2023 (Untergeordnete Seiten können aktueller sein)